Wie wird meine Existenzgründung aus AlG I gefördert?
Der Gründerzuschuss nach AlG I ist grundsätzlich möglich.
- Es besteht kein an den AlG I-Anspruch gebundener Rechtsanspruch (Ermessensentscheidung).
- Restanspruchsdauer AlG I von mindestens 150 Tagen ist erforderlich.
- Förderphase I: sechs Monate (GRZ in Höhe AlG I + 300 € SV-Ausgleich)
- Förderphase II: neun Monate (noch einmal 300 € SV-Ausgleich) - aktive Beantragung isterforderlich.
Der Gründerzuschuss wird vorzugsweise Personen gewährt, die auf dem 1. Arbeitsmarkt (als Angestellte) nicht gut vermittelbar sind. Wenn es in Ihrem Bereich keine festen Jobs gibt, gut. Problematisch könnte es werden, wenn Ihr Beruf nachgefragt ist, Sie aber trotzdem lieber selbstständig wären und / oder wenn es (statistisch) in Ihrem Arbeitsfeld schon sehr viele (u.U. wirtschaftlich erfolglose) Selbstständige gibt.
Da hilft der Arbeitsagentur aber ein gutes und überzeugendes Unternehmenskonzept als Entscheidungsgrundlage.
(ergänzend: siehe auch Förderung von Beratungsleistungen durch die Arbeitsagentur!)
Jede Zuschussentscheidung ist eine Einzelfallentscheidung auf der Basis pflichtgemäßen Ermessens.
Stand 01/2023
Wie gelingt mir die Existenzgründung aus den Bürgergeld heraus?
Gründern mit vorhergehendem Bürgergeld-Bezug steht das sogenannte Einstiegsgeld (Antrag über Jobcenter) zur Verfügung (i. d. R. +ca. 50 % des Regelbedarfes). Auch hier muss ein qualifiziertes Unternehmenskonzept einschließlich Finanzplan erstellt werden (Unterstüzung für die Erstellung gibt es z. B. bei uns!).
(ergänzend: siehe auch Förderung von Beratungsleistungen über das Jobcenter!)
Das Einstiegsgeld kann 6 – 24 Monate gewährt werden, die Entscheidung über die gewährte Dauer wir einmalig, am Anfang der Förderphase getroffen. das Einstiegsgeld bleibt unabhängigvom Verlauf der Gründung immer anrechnungsfrei erhalten wie bewilligt.
U. U. können von den Jobcentern Investitionskostenzuschüsse bis 5.000 € gewährt werden (Zuschuss und / oder zinsloses Darlehen - Handhabung unterschiedlich).
Stand 01/2024
Bekomme ich Zuschüsse für die Existenzgründung auch ohne Leistungsanspruch bei Arbeitsagentur oder Jobcenter?
Ja, tatsächlich, insbesondere für Frauen gibt es Förderungen, aber nicht nur. (Für Beratung und Vorbereitung der Antragstellung stehen wir gerne zur Verfügung.)
a) 2023 neu: Gründerinnenprämie für Frauen mit Gründungshemmnissen (!) in Sachsen (auch für Überführung von nebenberuflicher in hauptberufliche Selbstständigkeit möglich).
- Wer? Frauen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Sachsen, die keine andere Fördermöglichkeiten haben (z. B. über ALG I oder Bürgergeld).
- Wieviel? Zuschuss zum Lebensunterhalt für 6 Monate in Höhe von 1320 €uro monatlich + 300 Euro für soziale Absicherung. ggf. + 140 Euro Kinderbonus.
Bei aussichtsreichem Verlauf weitere 9 Monate 300 Euro + Kinderbonus möglich. - Voraussetzung? vergleichbar mit Gründerzuschuss aus ALG I (Qualifikationsnachweise, Businessplan etc.)
- Antragstellung? Online über die Sächsische Aufbaubank
b) Förderung von Gründungen von Frauen im ländlichen Raum
- Wer? Frauen mit Gründungs- bzw. Wohnort in Sachsen, in einer Gemeinde mit einer Einwohnerzahl < 10.000
- Wieviel? Zuschuss für Sach-, Gründungs- und Investitionskosten von max. 8.000 Euro (Die Gesamtinvestition darf dabei nicht höher sein als 20.000 Euro).
- Voraussetzung? Businessplan, Qualifikationsnachweis
- Antragstellung? Online über die Landesdirektion Sachsen
c) 2023 neu: InnoStartBonus
- Wer? Potenzielle Gründer:innen und Gründungsteams mit innovativer Geschäftsidee (innerhalb eines Teams max. 2 Personen förderfähig) ohne anderweitige Fördermöglichkeiten
- Wieviel? max. 1.050 EUR pro Monat (max. 12 Monate), zzgl. 150 EUR pro Monat für unterhaltspflichtige Kinder
- Voraussetzung? Ideenpapier auf Basis des onlinebasierten Fragebogens, positives Votum der futureSAX GmbH, Ziel einer tatsächlichen Unternehmensgründung innerhalb von 12 Monaten (Achtung Förderausschlüsse beachten: z.B. Gründungsteams, wenn die Gründer:innen Studierende, Hochschulabsolvent:innen und Absolvent:innen von Berufsakademien, wissenschaftliches Personal von Hochschulen, Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen oder ehemaliges wissenschaftliches Personal sind, wenn die FuE Aufwendungen auf Basis eines bereits vorliegenden Businessplans mindestens 15 % der gesamten FuE-Aufwendungen betragen, wenn der Hochschulabschluss ≤ 10 Jahre zurückliegt, wenn eine andere entgeltliche Tätigkeit von mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird)
- Antragstellung? Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB), vorgeschaltet ist ein wettbewerbliches Verfahren bei der futureSAX - die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen (futureSAX GmbH) voraus (Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) veröffentlicht Förderaufrufe mit einem Stichtag), Gründer:innen reichen Ideenpapier auf Basis eines onlinebasierten Fragebogens ein, auf dieser Grundlage und nach persönlicher Präsentation durch die Gründer:innen gibt ein Expertengremium ein Votum zur Förderwürdigkeit ab
Und sonst noch? Darüber hinaus gibt es diverse branchen- bzw. regionalspezifische Strukturförderprogramme oder Förderungen für innovative oder branchenspezifische Gründungen oder Gründungen aus der Wissenschaft u.ä., nachzufragen bei den regionalen Ämtern für Wirtschaftsförderung, bei der SAB oder auch bei uns.
Nutzen Sie auch die zentrale Förderdatenbank.
(Stand 1/2024)
Nachweis kaufmännischer Qualifikation und persönlicher Eignung
Bei allen Existenzgründungsförderungen wird Wert auf den Nachweis kaufmännischen Grundwissens gelegt. Das können Sie z. B. mit bestätigten Seminar- bzw. Coachingteilnahmen (Zertifikate / Teilnahmebescheinigungen etc.) dokumentieren. Ggf. wird eine spätere weitere Qualifizierung im Bereich Buchhaltung / Steuern empfohlen. Entsprechende branchenspezifische Seminarangebote
inden Sie u. a. auch in unserem Seminarkalender.
(Stand 01/2024)
Welche Mindestanforderungen werden an meinen Businessplan gestellt?
- Wer bin ich? – Person des Selbstständigen
(persönliche, kaufmännische, unternehmerische und fachliche Kompetenzen / Voraussetzungen) - Was genau will ich tun / anbieten? – Unternehmensgegenstand
(Produkt- bzw. Dienstleistungsidee beschreiben. Wofür werde ich bezahlt? Welches Problem wird gelöst?) - Für wen will ich es tun? – Zielgruppe
(Wer will, braucht, kauft es, wer hat welchen Nutzen?) - Wie bringe ich Angebot und Kunden zusammen? – Marketing
(Produnkt- und Preisgestaltung, Standort, Distribution, Wettbewerb, Kommunikation) - Unter welchen Bedingungen will ich arbeiten? – Unternehmensstruktur
(Rechtsform/ Geschäfts- und Kooperationspartner/ ggf. Mitarbeiter, externe Unterstützer) - Finanzplanung
6.1. Kapitalbedarfs – und Finanzierungsplanung
(Materielle Voraussetzungen – Arbeitsmittel, nötige finanzielle Ressourcen?)
6.2. Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre
(kalenderjährliche Planung: Einnahmen – berufliche Ausgaben = Gewinn / Verlust)
6.3. Rentablitätsvorschau für die ersten 6 Monate
(monatliche Feinplanung: Einnahmen – berufliche Ausgaben = Gewinn / Verlust)
Wo bekomme ich Unterstützung bei der Vorbereitung der Selbstständigkeit?
Im Vorfeld des Schrittes in die Selbstständigkeit können Sie die Angebote Ihrer Ausbildungseinrichtungen, der regionalen Ämter für Wirtschaftsförderung sowie der Berufs- und Branchenverbände nutzen.
Seminarangebote von KREACON finden Sie hier.
Existenzgründungsberatungen sind fast überall förderfähig über die Arbeitsagenturen und Jobcenter oder die Förderprogramme der jeweiligen Bundesländer.
Berufsverbände und Interessensgemeinschaften
Bildende Kunst – Grafik – Design – Restaurierung
- Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. (BBK)
- Bund Deutscher Grafik-Designer e.V. (BDG)
- Verband der Restauratoren e.V. (VDR)
- Allianz deutscher Designer (AGD)
- Verband deutscher Industrie-Designer e.V. (VDID)
- Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW)
- Verband Deutscher Mode- und Textildesigner e.V. (VDMD)
- Bundesverband Deutscher Galerien und Editionen e.V. (BVDG)
Film – Foto
Musik
- Deutscher Komponistenverband
- Deutscher Musikrat
- Verband Deutscher Schulmusiker e.V. (VDS)
- Deutscher Rock & Pop Musikerverband e.V. (DRMV)
- Bundesverband Deutscher Gesangspädagogen e.V. (BDG)
- Deutsche Jazzunion e.V. (DJU)
- Deutscher Tonkünstlerverband e. V. (DTKV)
- Berufsverband Discjockey e.V. (BVD)
- Deutscher Chorverband e.V.
- Verband Deutscher Tonmeister e.V. (VDT)
Bühne – Theater – Tanz
- Deutscher Bühnenverein – Bundesverband der Theater und Orchester
- Interessenverband Deutscher Schauspieler e. V. (IDS)
- Verband Deutscher Puppentheater e. V. (VDP)
- Bundesverband Theaterpädagogik e.V. (BuT)
- Bundesverband Freier Theater e.V. (BuFT)
- Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e.V. (DBfT)
- Berufsverband Deutscher Tanzlehrer e.V. (BDT)