Was ist Coaching in der Startphase – Existenzgründercoachig (AVGS)?
Bundesweit möglich (analog oder online)
- Wer? Hochschulabsolventen und andere Personen mit Gründungsabsicht, sofern bei Arbeitsagentur oder Jobcenter mindestens arbeitssuchend gemeldet.
- Wie viel? für die / den Coachee kostenfrei
- Umfang? max. 40 Coachingeinheiten á 45 Minuten
- Antragsstelle und Verfahren? Arbeitsberater bei AA bzw. JC, Abstimmung mit uns vorab empfohlen.
Stand 01/2023
Was ist Jobcoaching oder Karrierecoaching (AVGS)?
Bundesweit möglich (analog oder online)
- Wer? Berufseinsteiger / Umsteiger aller Art, Ziel: i.d.R. Festanstellung oder Berufstätige mit der Absicht, sich im Beruf weiterzuentwickeln
- Voraussetzung? Bei Arbeitsagentur oder Jobcenter im Leistungsbezug oder zumindest arbeitssuchend gemeldet
- Wie viel? Für die/ den Coachee kostenfrei
- Umfang? i. d. R. 25 – 50 Coachingeinheiten á 45 Minuten
- Antragsstelle und Verfahren? Arbeitsberater bei AA bzw. JC, Abstimmung mit uns vorab empfohlen.
Stand 01/2023
Welche Förderung für Existenzgründungsberatungen gibt es länderspezifisch und unabhängig von Arbeitsagentur oder Jobcenter?
Welche Förderung für Existenzgründungsberatung gibt es länderspezifisch und unabhängig von Arbeitsagentur oder Jobcenter?
Sachsen
- Wer? Alle Gründer (aber nicht mehr für den Übergang von der nebenberuflichen in die hauptberufliche Selbstständigkeit, sondern nur für echte Neugründungen)
- Wie viel? Festbetrag max. 5 x 400 € (zzgl. Mehrwertsteuer, die durch den Antragsteller zu tragen ist) - bei Unternehmensnachfolge 10 x 500 €.
- Umfang? Mind. 2 - max 5 bzw. 10 TW
- Antragsstelle und Verfahren? SAB bzw. einfach bei uns erfragen
Für alle anderen Bundesländer informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der jeweiligen Aufbaubanken und Wirtschaftsörderungen.
Stand 01/2023
Welche Förderung von Beratungskosten gibt es nach der Gründung?
Förderprogramm neu: 01.01.2023 - 31.12.2026 über die BAFA (Antragstellung online ab Februar 2023 möglich).
- für Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung Beratungsempfehlung eines Regionalpartners erforderlich
für Bestandsunternehmen ab dem 2. Jahr des Bestehens
Förderanteil 80 % (NBL, außer Raum Leipzigsowie Regionen Lüneburg und Trier), bzw. 50 % (ABL, Berlin und Raum Leipzig) bezogen auf ein maximales Honorarvolumen von 3.500 €, maximal 5 in sich geschlossene Beratungen im Programmzeitraum möglich.
Natürliche Personen (Einzelunternehmer) und Unternehmen können eine weitergehende Betreuung und Beratung durch einen fachspezifischen Experten (Coach) zu o. g. Konditionen in Anspruch nehmen. Es wird das Netto-Honorar des Coachs mitfinanziert. Die Zahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Beratung an den Kunden. Die Bezahlung der Beratung muss nachweislich zur Abrechnung efolgt sein. Nähere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie bei uns
Barbara Rauthe-Reichenbach ist seit vielen Jahren für die Programme bei der BAfA akreditiert, bitte sprechen Sie uns an.
Über dieses Bundesprogramm hinaus gibt es oft unter dem Stichwort Intensivberatung / Coaching ergänzende Förderangebote in einzelnen Bundesländern.
Wir prüfen diese Möglichkeiten im konkreten Einzelfall mit Ihnen gern.
Stand 01/2023
Welche Unterstützung kann ich für Weiterbildungsvorhaben bekommen?
www.bildungspraemie.info/de/rund-um-weiterbildung-22.php
Unter dem o.a. Link findet sich eine Datenbank, unter der man aktuelle Förderangebote für Weiterbildung seitens des Bundes und der Bundesländer rechercheieren kann.
Darüber hinaus muss man sicher auch anerkennen, dass der Staat Fortbildung indirekt unterstützt, indem die Kosten fast immer ganz oder teilweise steuerlich geltend gemacht werden können.
Weiterbildungsförderung in Sachsen
Weiterbildungsförderung in Sachsen
Förderung betrieblicher und individueller Weiterbildung in Sachsen:
Was wird gefördert?
- Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, Aufbau und Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen,
- Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit, Steigerung der Beschäftigungschancen
Wer, wird gefördert?
- Die Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen.
- Die Teilnehmenden gehören einer der folgenden Zielgruppen an:
a) Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis,
b) dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten
Wie viel wird gefördert?
- bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben (max. Förderung 4.500 Euro, Weiterbildungsvorhaben muss aber mehr als 700 Euro kosten)
https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-betriebliche-weiterbildung
Stand 10/2023